| Vignette 2005 klebt nicht an
    Motorrädern - die Oberzolldirektion bietet nun Lösungen an
 Vor wenigen Tagen wurde die IG Motorrad, die grösste Interessenvertretung
    der Motorradfahrer der Schweiz, von Mitgliedern darauf aufmerksam gemacht,
    dass die Vignette 2005 an Motorrädern teilweise nicht kleben bleibt.
    Motorradfahrern, die ihre Vignette korrekt kaufen, sie aber wieder
    verlieren, droht deshalb eine ungerechtfertigte Busse. Auf ihre Anfrage bei
    der Oberzolldirektion, wie die vielen Motorradfahrer, die bereits eine
    Vignette verloren haben, nun wieder zu Ersatz kommen, erhielt die IG
    Motorrad heute die folgende Antwort.
 Die geschädigten Motorradfahrer könnten bei der Oberzolldirektion ein
    Gesuch für den Ersatz der verlorenen Vignette einreichen. Ebenso wurde eine
    Lösung für das Jahr 2005 gefunden um die Vignette nicht mehr auf das
    Motorrad kleben zu müssen.
 
 Wohl sei das Problem der nicht haftenden Vignetten 2005 erkannt, man habe
    jedoch bereits darüber informiert, behauptet die Oberzolldirektion. Auf
    ihrer Website sei ein entsprechendes Formular, das man ausdrucken,
    ausfüllen und mit der nicht klebenden Etikette versehen könne, um es an die
    Oberzolldirektion einzusenden. Während bei einem Auto die nicht klebende
    Vignette abfällt und auf dem Armaturenbrett liegen bleibt, ist die
    verlorene Vignette beim Motorrad für immer weg. Es wurde jedoch keine
    Lösung für Motorräder - wie auch für offene Anhänger - kommuniziert.
 
 Die IG-Motorrad hat sich nun mit der Oberzolldirektion auf folgende
    Vorgehensweisen für das Jahr 2005 geeinigt:
 
 Falls ein Motorradfahrer die Vignette 2005 verloren hat, kann er ein Gesuch
    für eine Ersatzvignette an die Oberzolldirektion stellen, dieser ist nach Möglichkeit
    eine Quittung oder die Trägerfolie beizulegen. Es wird jedoch darauf
    aufmerksam gemacht, dass jede Ersatzforderung auf Berechtigung überprüft
    wird und allfällige Betrüger verfolgt werden. Das Gesuch kann unter
    www.vignette.ch heruntergeladen und mit dem Hinweis "verlorene
    Vignette" versehen werden.
 
 Für alle diejenigen, deren Vignette schlecht am Fahrzeug klebt oder die
    nicht das Risiko des Verlierens eingehen wollen, gilt ab sofort folgendes
    Vorgehen - vom Fahrzeugausweis eine Kopie erstellen und die Vignette dort
    aufzukleben. Dieses "Ausweisvignettenpapier" ist immer
    mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzuweisen.
 
 Alle Vignetten-Verkaufsstellen, insbesondere die Grenzverkaufsstellen
    werden von der Oberzolldirektion angewiesen, Motorradfahrer über diese neue
    Regelung zu informieren. Ebenso werden die Kontrollorgane informiert.
 
 --
 
 Weitere Informationen:
 Gregor Brunner, Präsident, 079 205 65 18
 Peter Metzinger, Strategien und Medienarbeit, 079 628 61 26
 |